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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingung:

1. Mit Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme der Ware, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen und werden Vertragsbestandteil.

2. Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Preise:

Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Sämtliche Preise sind Netto-Preise ohne Umsatzsteuer, die der Besteller in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager einschließlich werksmäßiger Verpackung, jeweils pro Stück bzw. Gebinde. Soweit die Auslieferung im Rahmen unseres Zufuhrprogramms erfolgt, verstehen sich die Preise frei erster verschließbarer Tür des Käufers.
Für Aufträge ab € 250.- Warenwert frachtfrei.

§ 3 Lieferzeit, Betriebsstörung:

1. Unsere Lieferangaben sind stets unverbindlich, es sei denn, es wird im Einzelfall ausdrücklich eine bestimmte Lieferzeit vereinbart.

2. Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - z. B. Krankheit, Sabotage, Energiemangel, Arbeitskämpfe, behördliche Eingriffe, Brand, Explosion - so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, soweit die Lieferung unmöglich oder unzumutbar wird, werden wir von der Auftragserfüllung frei. Dies gilt auch bei Eintritt der Hindernisse im Betrieb unseres Zulieferers, wenn wir uns in zumutbarem Maße um eine Ersatzbeschaffung bemüht haben.

3. Verlängert sich in solchen Fällen die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferpflicht frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrecht des Käufers. Dauert die Behinderung jedoch länger als zwei Monate, so ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

4. Von den in Absatz 2 umschriebenen Hindernissen benachrichtigen wir den Käufer unverzüglich.

§ 4 Gefahrübergang:

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an unseren Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Auslieferungslagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 5 Gewährleistung:

1. Für Mängel der Ware haften wir in der Weise, dass wir nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.

2. Erkennbare Mängel müssen uns unverzüglich nach Entgegennahme der Ware, zunächst nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Erkennbarwerden schriftlich mitgeteilt werden.

3. Lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlagen Nachbesserung und Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so hat der Käufer unter Ausschluss aller anderen Ansprüche wahlweise das Recht, die Rückgängigmachung des Vertrages oder Kaufpreisminderung zu verlangen.

4. Soweit Mängel vorhanden sind, die unsere Lieferanten zu vertreten haben, treten wir bereits jetzt unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Lieferanten an den Käufer zur eigenen Geltendmachung ab. Der Käufer ist verpflichtet, sich wegen seiner Gewährleistungsrechte direkt an den Lieferanten zu wenden. Erlangt der Käufer allerdings durch außergerichtliche Geltendmachung dieser abgetretenen Ansprüche keine Befriedigung, so stehen ihm gegen uns wieder die obengenannten Gewährleistungsansprüche zu.

§ 6 Haftung:

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder der von uns zur Vertragsabwicklung eingesetzten Person. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern wir nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen werden.

§ 7 Zahlung:

1. Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum zehn Tage ohne jeden Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlungen erfolgen zur Tilgung der jeweils ältesten Forderungen, einschließlich etwa entstandener Kosten und Zinsen. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist also nicht möglich, solange ältere Rechnungen noch nicht beglichen sind.

2. Schecks können nach vorheriger Vereinbarung zahlungshalber angenommen werden. Die Zahlung gilt mit der Einlösung als erfolgt.

3. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle - auch gestundete - Forderungen aus laufenden Geschäften sofort fällig, es sei denn, der Käufer leistet durch Beibringung einer Bank- oder Sparkassenbürgschaft Sicherheit. Dies gilt auch im Falle der Zahlungseinstellung des Käufers, eines Auftrages auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen, von Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen in sein Vermögen oder Scheckprotestes gegen ihn.

4. Solange sich der Käufer in Verzug befindet, werden Jahreszinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens oder der Einwand eines geringeren Schadens im Einzelfall bleiben vorbehalten.

5. Der Käufer kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistung verweigern oder sie zurückhalten sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt:

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen - einschließlich Saldoforderungen - aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer unser Eigentum.

2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist jedoch nicht gestattet.

3. Seine Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Käufer samt Nebenrechten schon jetzt an uns ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle erforderlichen Angaben zu machen und alle dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.

4. Der Käufer hat uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und auf die abgetretene Forderung unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen und zu deren Wiederbeschaffung aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand:

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz.

INFORMATIONEN AGB Impressum
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